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Vormerken: Hafentage 2011
20. Wismarer Hafentage
und 800 Jahre Hafen Wismar
vom 30. Juni bis 3. Juli 2011
Zum Geleit
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste unserer Stadt,

Wismars Alter Hafen, durch die Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre zu einem Schmuckstück geworden, lädt zu den 19. Wismarer Hafentagen vom 11. bis 13. Juni 2010 ein. Der Hafen ist wirtschaftlicher Motor und touristischer Anziehungspunkt einer sich ständig weiter entwickelnden Stadt, die sich gemäß hansischer Tradition weltoffen und tolerant präsentiert. Mit den Hafentagen wird die Übergabe des Hafens an die Stadt am 17. Juni 1991 gefeiert. Doch dieses Fest erinnert auch an die rege Handelszeit, wo insbesondere Bier eine wichtige Rolle in der Stadt spielte.
Um 1400 gab es in der Stadt um die 182 Brauereien. Viele Bierfässer rollten über die Kaikante auf die Koggen und Lastensegler und sorgten für Hochachtung und Reichtum der Bürger im gesamten Ostseeraum. So ist es nur recht, wenn mit dem Fassumzug zur Eröffnung der Hafentage an diese erfolgreiche Periode gedacht wird. Die Poeler Kogge „Wissemara“ als nachgebaute Zeugin wird die Fässer übernehmen. Traditionsschiffe laufen in den Hafen ein. Wurfleinen fliegen an Land, dicke Festmacher werden über Poller gezogen und die Luft ist aromatisiert von geteertem Tauwerk und dem Fischgeruch frischer Räucherware.
Lassen Sie sich von der besonderen Stimmung dieser kleinen, feinen Veranstaltung einfangen – wir freuen uns auf Sie!

Dr. Rosemarie Wilcken, Bürgermeisterin
Schirmherrin der Wismarer Hafentage
Ein Unschuldslamm in Wismars Hafen
von Nils Jörn
Zu einem richtigen Hafen gehören handfeste Kerle und daran leidet es in Wismar ja keinen Mangel. Und wo handfeste Kerle sind, da brennt auch mal die Luft und es gibt eine ordentliche Schlägerei – auch davon gab und gibt es in Wismar genug. Gott sei Dank gehen aber die wenigsten Schlägereien so aus wie die im Jahre 1770, in die der Wismarer Schiffer Christoph Hacker verstrickt war. Der Mann muss ein wahres Unschuldslamm gewesen sein, berichtete er doch dem Wismarer Tribunal, dass er „von jeher und überall mich gegen jedermann friedfertig und liebreich betragen, niemalen Streit und Schlägerei gehabt, vielmehr dafür den größten Abscheu geheget und allemahl ein christliches Leben geführt habe.“ Wie passt aber diese Selbsteinschätzung, die fast wie die Bewerbung für das Amt des Schülersprechers einer Waldorfschule klingt, damit zusammen, dass dieser Mann völlig überraschend von den Matrosen des Stockholmer Schiffers Peter Esby an Bord von dessen Schiff geholt und dort verprügelt worden war? Er hatte sich zwar gewehrt, gegen die fremde Übermacht aber keine Chance gehabt. Schließlich habe Esby ihn in seine Kammer gefordert, wo sich die beiden unter vier Augen eine Weile weitergeprügelt hatten. Irgendwann war man erschöpft auseinandergegangen, zwölf Tage später war der Schwede tot, gestorben an inneren Verletzungen, nachdem er tagelang Nasenbluten gehabt hatte. Bei der Obduktion konnten die Wismarer Ärzte keine Spuren äußerer Gewaltanwendung finden und unser Engelchen Hacker beteuerte, er habe mit all dem nichts zu tun, vielleicht habe Esby sich ja „todt geärgert“? Immerhin habe der Schwede ein „sehr rüdes Leben geführet, sehr viel hitziges Getränk sowohl Wein als auch Brandtwein und Bier zu sich genommen“ und sei von einem „außerordentlich colerischen Temperament“ gewesen.
Natürlich musste das genau untersucht werden, aber der Vorfall hatte sich zu Jahresbeginn ereignet, mittlerweile war es Anfang April, die Zeit für einen Schiffer, in der er sein Geld verdiente. Jeder Tag länger im Hafen bedeutete einen Verlust an Zeit und lukrativer Ladung, den man nicht mehr aufholen konnte. Und so kam es Hacker sehr ungelegen, dass der Rat Wismars ihm bei 300 Rtlr Strafe verbot, die Stadt zu verlassen. Hacker wandte sich an das Tribunal, bat darum, ihn seine Reise antreten zu lassen, da seine „angebohrene Schwehrmühtigkeit“ ansonsten von Tag zu Tag zunehmen würde. Aber schwermütig hin, Geschäft her, das Tribunal ließ sich auf nichts ein und wies den Rat an, den Fall zunächst zu Ende zu untersuchen. Wie diese Untersuchung ausging, erfahren wir nicht, Hackers Spur verliert sich nach diesem Vorfall wieder. So ist das eben mit Unschuldslämmern in einem Hafen: Irgendwie gehören sie dort nicht hin... (Prozessakten des Tribunals, H 183)
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